Allgemeine Geschäftsbestimmungen und Hinweise

  1. Zeit­pla­nung für Mas­sa­gen
    Ich pla­nen mei­ne Ter­mi­ne basie­rend auf der erwar­te­ten Dau­er der Mas­sa­ge. Daher star­tet die Behand­lung zum ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. Wenn die Mas­sa­ge aus Grün­den beginnt, die ich nicht ver­ant­wor­ten kann, wird die ver­lo­re­ne Zeit von der Gesamt­be­hand­lungs­zeit abge­zo­gen, sofern die Mas­sa­ge dann noch durch­ge­führt wer­den kann.

  2. Anga­ben zum Gesund­heits­zu­stand
    Da ich nur berück­sich­ti­gen kann, was uns bekannt ist, ist jeder Kun­de ver­pflich­tet vor der Behand­lung kor­rek­te und voll­stän­di­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­ben. Ände­run­gen am Gesund­heits­zu­stand müs­sen eben­falls mit­ge­teilt wer­den.


  3. Daten­schutz
    Alle Infor­ma­tio­nen, die wir von Ihnen erhal­ten, wer­den streng ver­trau­lich behan­delt und nie­mals an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben. Bei Ihrem ers­ten Ter­min müs­sen die Daten­schutz­for­mu­la­re und der Auf­klä­rungs­bo­gen zur Vita­me­tik-Behand­lung aus­ge­füllt wer­den.


  4. Bezah­lung
    Die Zah­lung für die erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen erfolgt in bar direkt nach der Behand­lung.


  5. Haf­tung
    Ich über­neh­me die Haf­tung für Schä­den nur dann, wenn Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit nach­ge­wie­sen wer­den kann. Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­te ich nur für Schä­den, die unter nor­ma­len Umstän­den zu erwar­ten wären. Ich über­neh­me kei­ne Haf­tung, wenn mir unvoll­stän­di­ge oder fal­sche Infor­ma­tio­nen über Ihren Gesund­heits­zu­stand gege­ben wur­den und ich die­se Umstän­de nicht erken­nen und berück­sich­ti­gen konn­te.


  6. Ver­schie­de­nes
    Die ange­bo­te­nen Mas­sa­gen die­nen aus­schließ­lich der Gesund­heits­vor­sor­ge! Bei aku­ten bzw. chro­ni­schen Erkran­kun­gen suchen Sie bit­te vor einer Mas­sa­ge Ihren Arzt auf und klä­ren Sie mit ihm ab, ob Mas­sa­gen mög­lich sind.
    Ter­mi­ne soll­ten spä­tes­tens 24 Stun­den vor­her abge­sagt wer­den. Erfolgt dies nicht, wird die zu spät abge­sag­te oder ver­ges­se­ne Behand­lung in vol­ler Höhe berech­net.


  7. Nebenvereinbarungen/Schlussbestimmungen
    Falls eine Bestim­mung die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam sein soll­te oder der Ver­trag eine Rege­lungs­lü­cke auf­weist, hat dies kei­ne Aus­wir­kung auf die Gül­tig­keit des Ver­tra­ges im Gan­zen. In die­sem Fall sind wir gemein­sam ver­pflich­tet, die unwirk­sa­me Bestim­mung durch eine wirk­sa­me zu erset­zen, die dem ursprüng­li­chen wirt­schaft­li­chen Ergeb­nis am nächs­ten kommt. Wenn der Ver­trag eine Lücke auf­weist, wer­den wir zusam­men eine Rege­lung fin­den, die wir ver­ein­bart hät­ten, hät­ten wir den Bedarf einer Rege­lung erkannt. Neben­ver­ein­ba­run­gen zu den oben genann­ten Bestim­mun­gen wur­den nicht getrof­fen.